- Die Wertkarte ist bei jeder Anlieferung vorzuzeigen.
- Pro Anlieferung können 2 cbm Grüngut getrennt nach holzhaltigem und krautigen Material abgegeben werden.
- Bei Verlust der Wertkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine Neuausstellung der Karte ist nur nach Neuerwerb sowie Zahlung der entsprechenden Gebühr möglich.
- Die Karte wird automatisch auf den Besteller personalisiert und ist nicht übertragbar. Sie ist nur gültig mit eingetragenem Namen des Karteninhabers.
Rechtsgrundlage:
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis –
Stadt Eisenach vom 22.12.2014, in Kraft seit dem 01.01.2015 (amtlich bekannt gemacht am 05.01.2015 im
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 112015) in der jeweils geltenden Fassung.